Förderung
Leitfaden Ablauf und Förderungen 2023
Im Folgenden finden Sie die genauen Informationen zu den Förderungen, die für den Anschluss an die Brucker BioFernwärme GmbH gewährt werden.
1. Energieberatung
Für die Förderungen benötigen Sie ein Energieberatungsprotokoll oder einen gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept.
- Eine individuelle Energieberatung kann über die geförderte Energieberatung des Landes Steiermark (telefonisch oder digital kostenlos, vor Ort kostenpflichtig) in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ich-tus.steiermark.at/ unter dem Reiter „Beratung“ oder telefonisch unter Tel. 0316/877-3955.
Sollte kein aktueller Energieausweis vorliegen, vereinbaren Sie zunächst einen Energieberatungstermin und lassen Sie ein Energieberatungsprotokoll erstellen. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen. Sie benötigen dazu einige Informationen über Ihr altes Heizsystem.
2. Finanzieller Ablauf
Bei Unterzeichnung des Wärmeliefervertrages bzw. bei Baubeginn ihrer Zuleitungen werden € 10.000, -- fällig, die Sie bitte auf das Konto
IBAN: AT15 3802 3000 0121 4790
BIC.: RZSTAT2G023 RAIBA Oststeiermark Nord Dechantskirchen einzahlen.
Nach Montage der Übergabestation bzw. der Inbetriebnahme der Heizung wird der Rest der Anschlusskosten fällig.
Die genauen Informationen zu den Förderungen finden Sie im folgenden Text oder auf unserer Website: www.biofernwaerme-bruck.at - „Förderungen“ und „Downloads“
3. "Raus aus Öl und Gas" - Umweltförderung des Bundes ( Kommunalkredit)
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Diese muss elektronisch erfolgen.
Dazu besuchen Sie bitte die Website:
Nach Unterzeichnung des Wärmeliefervertrages führen Sie bitte die Registrierung durch. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. Sollte sich die Abrechnung innerhalb der 6 Monate nicht ausgehen, können Sie sich nach Ablauf der Frist noch einmal neu registrieren und bekommen weitere 6 Monate Frist.
Die Kommunalkredit Public Consulting hat nun eine neue förderungsfähige Maßnahme unter dem Namen „Raus aus Gas“ hinzugefügt. Haushalte, die bisher Gas-Heizungen hatten (sprich Erdgas oder Flüssiggas) bekommen einen Zuschlag von € 2.000,-. Dieser ist nicht mit dem Ortskern-Zuschlag kombinierbar. D.h. entweder bekommen Sie die Ortskernförderung oder den Zuschlag bei Wechsel von Gas zu Fernwärme. Dafür ist bei der Förderabrechnung im Online Programm der KPC bei dem Punkt „bisheriges Heizsystem“ die Antwort „Erdgas“ oder „Flüssiggas“
zu wählen.
Für die Förder-Registrierung benötigen Sie:
- Vor- und Nachname des Antragsstellers/der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Postanschrift (diese kann vom Anlagenort abweichen)
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse
- Leistung in kW lt. Vertrag
- geschätzte Gesamtkosten der Heizungsumstellung
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das
Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert.
Für die Förder-Abrechnung bzw. Antragstellung nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung benötigen Sie:
- Alle Rechnungen und Zahlungsbelege für den Anschluss von BBFW, Elektriker und Wasser-Installateur
- Den IBAN des Antragsstellers/der Antragstellerin
- Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular (online oder ausgedruckt zu befüllen)
- Den Meldezettel des Antragsstellers/der Antragstellerin (Der/die Antragssteller/in muss nicht am Anlagenort gemeldet sein)
- Bestätigung der Gemeinde, dass das Gebäude im Ortskern liegt oder im erdgasversorgten Gebiet
Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen,Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll / Energieausweis / Gesamtsanierungskonzept) sind hier
ebenfalls online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.
4. Landesförderung
Die Landesförderung wird für Sie von der Brucker Bio Fernwärme GmbH abgewickelt. Für die Landesförderung werden folgende Informationen und Dokumente benötigt:
- Vor- und Nachname des Antragsstellers/der Antragstellerin
- Geburtsdatum (bzw. bei Firmen die Firmenbuchnummer)
- Nennung des bisherigen Heizsystems
- Bruttogeschoßfläche
- Anzahl der Wohnungen im Gebäude (bei Mehrfamilienwohnhaus)
- Alle Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie für den Anschluss, von BBFW, Elektriker und Wasser-Installateur
- Die unterschriebene Einverständniserklärung
Das Formular befindet sich in der Beilage zu diesem Schreiben. Sie finden es auch auf unserer Website.
5. Gemeindeförderung
Auch die Gemeinde Bruck/Mur bietet eine Förderung für den Anschluss an die Bio- Fernwärme an. Hierzu das beigelegte Formular ausfüllen und bei der Gemeinde Bruck/Mur im Bauhof abgeben. Das Formular finden Sie auch auf der Website der Gemeinde Bruck/Mur unter:
https://www.bruckmur.at/foerderungen
Dazu benötigen Sie auch eine Bestätigung über den fachgerechten Anschluss Ihrer neuen Heizung. Diese Bestätigung erhalten Sie von uns mit
der Endabrechnung.
Zum Schluss:
Sauberes Heizen für alle:
Mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle" werden einkommensschwache Haushalte in Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern beim Umstieg von fossilen und strombetriebenen Heizungsanlagen auf klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt.
Details zur Förderung finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2023 oder beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung A15 Energie, Wohnbau, Technik - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung unter Tel: 0316/877-3955
Direkte Links zu den
Förderstellen und Formulare finden Sie auch auf unserer Website www.biofernwaerme-bruck.at - Downloads.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Leitfaden geholfen zu haben.