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FÖRDERUNG - Brucker Biofernwärme GmbH

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Förderung Biofernwärme Bruck Mur

Förderung


Leitfaden Ablauf und Förderungen 2025
Im Folgenden finden Sie die genauen Informationen zu den Förderungen, die für den Anschluss an die Brucker BioFernwärme GmbH gewährt werden.  

1. Energieberatung


Für die Förderungen benötigen Sie ein Energieberatungsprotokoll oder einen gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept.
 
      • Eine individuelle Energieberatung kann über die geförderte Energieberatung des Landes Steiermark (telefonisch oder digital kostenlos, vor Ort kostenpflichtig) in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ich-tus.steiermark.at/ unter dem Reiter „Beratung“ oder telefonisch unter Tel. 0316/877-3955.
 
Sollte kein aktueller Energieausweis vorliegen, vereinbaren Sie zunächst einen Energieberatungstermin und lassen Sie ein Energieberatungsprotokoll erstellen. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen. Sie benötigen dazu einige Informationen über Ihr altes Heizsystem.

2. Finanzieller Ablauf


Bei Unterzeichnung des Wärmeliefervertrages bzw. bei Baubeginn ihrer Zuleitungen werden € 10.000, -- fällig, die Sie bitte auf das Konto

IBAN:  AT15 3802 3000 0121 4790
BIC.:   RZSTAT2G023  RAIBA Oststeiermark Nord Dechantskirchen einzahlen.

Nach Montage der Übergabestation bzw. der Inbetriebnahme der Heizung wird der Rest der Anschlusskosten fällig.

Die genauen Informationen zu den Förderungen finden Sie im folgenden Text oder auf unserer Website: www.biofernwaerme-bruck.at  - „Förderungen“ und „Downloads“

3. Landesförderung


Die Landesförderung wird für Sie von der Brucker Bio Fernwärme GmbH abgewickelt. Für die Landesförderung werden folgende Informationen und Dokumente benötigt:
 
      • Vor- und Nachname des Antragsstellers/der Antragstellerin
      • Geburtsdatum (bzw. bei Firmen die Firmenbuchnummer)
      • Nennung des bisherigen Heizsystems
      • Bruttogeschoßfläche
      • Anzahl der Wohnungen im Gebäude (bei Mehrfamilienwohnhaus)
      • Alle Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie für den Anschluss, von BBFW, Elektriker und Wasser-Installateur
      • Die unterschriebene Einverständniserklärung

Das Formular befindet sich in der Beilage zu diesem Schreiben. Sie finden es auch auf unserer Website.

Zum Schluss:

Sauberes Heizen für alle:

Mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle" werden einkommensschwache Haushalte in Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern beim Umstieg von fossilen und strombetriebenen Heizungsanlagen auf klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt.

Details zur Förderung finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2023 oder beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung A15 Energie, Wohnbau, Technik - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung unter Tel: 0316/877-3955

Direkte Links zu den Förderstellen und Formulare finden Sie auch auf unserer Website www.biofernwaerme-bruck.at - Downloads.
Sie erreichen uns per E-Mail unter office@biofernwaerme-bruck.at.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Leitfaden geholfen zu haben.
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